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   FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05   

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https://dejure.org/2005,6511
FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05 (https://dejure.org/2005,6511)
FG Köln, Entscheidung vom 01.12.2005 - 15 K 1555/05 (https://dejure.org/2005,6511)
FG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 15 K 1555/05 (https://dejure.org/2005,6511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes; Anforderungen an die Bemessung der Gewerbesteuer; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ähnlichen Berufs

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 511
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BFH, 21.09.1989 - IV R 117/87

    Ein selbständiger Zolldeklarant ist Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05
    Ist für die Ausübung des Katalogberufs eine Erlaubnis erforderlich oder ist die Ausübung des Katalogberufs ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, so kann eine Ähnlichkeit nur gegeben sein, wenn für die Ausübung des vergleichbaren Berufs ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. September 1989 IV R 117/87, BFHE 158, 372, BStBl II 1990, 153 und vom 15. Mai 1997 IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751 und vom 22. Januar 2004 aaO; Brandt in Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 18 EStG Anm. 67 mwN).

    Er bedarf vielmehr der Ernennung zum Referendar durch das zuständige OLG und im Falle seiner Mitarbeit beim Rechtsanwalt der Genehmigung des OLG-Präsidenten (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1989 IV R 117/87, BStBl II 1990, 153).

    Die BRAO dient dazu, die Qualität der Behandlung oder Beratung, die der Rechtssuchende bei einem Angehörigen dieses Berufes voraussetzen kann, zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 21. September 1989 aaO).

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 69/00

    Freiberufliche Tätigkeit bei Heilhilfsberufen

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05
    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 20. April 1972 (aaO) ausgeführt hat, dass das Kriterium der Ähnlichkeit nicht im Sinne der Gleichartigkeit verstanden werden dürfte, weil es ansonsten leer laufen würde, ist nach Ansicht des erkennenden Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH eine differenzierende Betrachtungsweise angebracht (vgl. BFH-Urteil vom 28.8.2003 IV R 69/00, BFHE 203, 429, BStBl II 2004, 954).

    Aufgrund dieser Erwägungen ist auch in der Entscheidung des BFH zur Entbehrlichkeit einer Zulassung bei Heilhilfsberufen (Urteil vom 28.8.2003 IV R 69/00, BFHE 203, 249, BStBl II 2004, 954) keine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zu erblicken, soweit Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte betroffen sind.

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01

    Krankenpfleger als Freiberufler

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2005 - 15 K 1555/05
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt (siehe schon Urteil des erkennenden Senats vom 18.10.1998, 15 K 3707/98, EFG 1998, 486), kann einem Beruf, der eine Berufszulassung erfordert und der einer Überwachung durch die Behörden unterliegt, nur ein ebenso an Zulassung und Überwachung gebundener Beruf ähnlich sein (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BStBl II 1998, 139; vom 29. November 2001, IV R 65/00, BFHE 197, 228, BStBl II 2002, 149: vom 16. Mai 2002 IV R 94/99, BStBl II 2002, 565, vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BStBl II 2004, 509).

    Ist für die Ausübung des Katalogberufs eine Erlaubnis erforderlich oder ist die Ausübung des Katalogberufs ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, so kann eine Ähnlichkeit nur gegeben sein, wenn für die Ausübung des vergleichbaren Berufs ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. September 1989 IV R 117/87, BFHE 158, 372, BStBl II 1990, 153 und vom 15. Mai 1997 IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751 und vom 22. Januar 2004 aaO; Brandt in Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 18 EStG Anm. 67 mwN).

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